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BSG, 28.10.1980 - 9 RV 13/80 |
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- BSG, 04.03.1958 - 9 RV 126/55
Auszug aus BSG, 28.10.1980 - 9 RV 13/80
Zur Revisionsbegründung hat das BSG BSGE 7, 35, 39 ausgeführt, daß eine Bezugnahme auf das Armenrechtsgesuch eines nicht beim BSG zugelassenen Rechtsbeistandes nicht der Vorschrift des 5 164 Abs. 2 Satz 2 SGG genügt. - BSG, 17.05.1966 - 7 RAr 7/66
Auszug aus BSG, 28.10.1980 - 9 RV 13/80
Ebenso ist die Verweisung in der Revisionsbegründung auf das Vorbringen in einem vom Kläger persönlich unterschriebenen Armenrechtsgesuch nicht als den Anforderungen des 5 164 SGG entsprechend angesehen worden (BSG 7 RAr 7/66 vom 17. Mai 1966 in Dienstbl C der Bundesanstalt für Arbeit & 166 SGGNr 11ü0 A). - BSG, 17.01.1958 - 9 RV 1126/55
Auszug aus BSG, 28.10.1980 - 9 RV 13/80
Durch bloße ..6- Bezugnahme auf das Armenrechtsgesuch eines nicht zugelassenen Vertreters und auf dessen Schriftsätze in den Vorinstanzen wird dem nicht genügt (vgl BSGE 6, 269, 270).
- BSG, 10.09.2013 - B 11 AL 11/13 R Zweifel hieran bestehen, weil auch die Bezugnahme auf nicht von der Unterschriftsleistung des Prozessbevollmächtigten gedeckte, nicht von ihm verfasste Schriftstücke dem Formerfordernis nicht genügt (…BSG SozR Nr. 40 zu § 164 SGG; BSG Urteil vom 28.10.1980 - 9 RV 13/80).
- BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 56/94
Anforderungen an Revisionsbegründung - Art und Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung …
Wird - wie hier - mit der Revision als Verfahrensmangel ein Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, müssen - wie bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - die Tatsachen bezeichnet werden, aus denen sich ergibt, daß sich das LSG von seinem eigenen sachlich-rechtlichen Standpunkt aus zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (BSG, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 9 RV 13/80 -, unveröffentlicht, mwN; BSG, Beschluß vom 7. Juni 1990 - 9a/9 RV 25/89 -, unveröffentlicht).